Vereinsvorsitz des SC Eckenhaid
1. Vorsitzender: Martin Distler, Telefon 09126 20 34 2 35
2. Vorsitzender: Michael Spiller, Telefon 09126 28 84 76
3. Vorsitzender: Martin Rauh, Telefon 0179 66 29 135
Kassenwesen: Dr. Ilse Hartmann
Schriftverkehr: Julia Lotter
Email allgemein: info@sc-eckenhaid.de
Email für Alles rund um die Mitgliedschaft:
mitgliedschaft@sc-eckenhaid.de
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Mitglied beim SC Eckenhaid
Die Mitgliederversammlung des SC Eckenhaid hat am 29.09.2023 einstimmig beschlossen, die Beiträge anzupassen.
In der folgenden Aufstellung sehen Sie die Beiträge, die ab dem 01.01.2024 gültig sind.
Monatsbeiträge ab 01.01.2024 |
zusätzlicher, monatlicher Spartenbeitrag „Fußball“ für alle aktiven Spieler/innen (Aktiv = ab Teilnahme am Training |
Aufnahme- gebühr (einmalig) |
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(*nur mit Ausbildungsnachweis/Schulnachweis/Immatrikulationsbescheinigung) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ein Austritt aus dem SC Eckenhaid e.V. ist nur mittels Austrittserklärung zum Jahresende möglich.
Mahnungen nach Fälligkeit: EUR 5,00 Rückbelastungen Bankeinzug: Rücklastschriftgebühr der Bank, zuzügl. Bearbeitungsentgelt EUR 5,00 Adressenermittlung: Gebühr der Behörde zuzügl. Bearbeitungsentgelt EUR 5,00
Klarstellung Mitgliederstatus in einzelnen
Beitragsklassen: Im Familienbeitrag eingeschlossen sind Ehepaare, sowie deren Kinder bis 18 Jahre. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres fallen die Jugendlichen aus dem Familienbeitrag heraus und werden automatisch zu Vollzahlern. Davon unberührt gilt das bekannte Lastschriftmandat unverändert fort.
Ausbildung befinden können in die entsprechende Beitragsklasse eingestuft werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass jeweils bis zum 30.12.eines jeden Jahres für das Folgejahr eine entsprechende Bescheinigung (z.B. Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung) vorgelegt wird, die die Einstufung in die reduzierte Beitragsklasse rechtfertigt. Eine nachträgliche Erstattung des Beitrages nach verspäteter Vorlage der Bescheinigung erfolgt nicht!
auf den Status Rentner umgestellt werden. 3.Austritte
Der Austritt aus dem Verein ist jeweils nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Eine Kündigung kann jederzeit, spätestens jedoch am 30.12. eines Jahres erfolgen. Sie kann schriftlich an die Postadresse des Vereins erfolgen oder per E-Mail.
Alle Erklärungen und Nachweise können dem Verein entweder per Post an die Vereinsadresse – Waldstraße 15,
90542 Eckental - oder durch Abgabe/Einwurf in den Briefkasten im Sportheim oder per e-Mail an folgende Adresse
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Information zum Beitragseinzug beim SC Eckenhaid e.V.
Die Gläubiger ID des SC Eckenhaid e.V. lautet: DE37ZZZ00000104354.
Als Mandatsreferenz verwenden wir die Mitgliedsnummer.
Der Beitrag, bzw. die Aufnahmegebühr werden grundsätzlich mittels SEPA-Basislastschrift eingezogen. Der Einzug erfolgt bei unterjährigem Eintritt zum 15. des auf den Eintritt folgenden Monats.
(Beispiel: Beitritt zum 01.03. eines Jahres - Einzug erfolgt am 15.04. eines Jahres. Bei unterjährigem Beitritt fällt der anteilige Beitrag an.)
Der laufende, aus dem Monatsbeitrag resultierende Jahresbeitrag, wird jeweils zum 30. Januar eines jeden Jahres, der aus dem Monats-Spartenbeitrag resultierende Jahres-Spartenbeitrag wird zum 30 April eines jeden Jahres eingezogen.
Für alle Fälle gilt, fällt der benannte Einzugstermin auf einen Sonn- oder Feiertag, erfolgt der Einzug am nächstfolgenden Bankarbeitstag.