Vereinsvorsitz des SC Eckenhaid

1. Vorsitzender: Martin Distler, Telefon 09126 20 34 2 35

2. Vorsitzender: Michael Spiller, Telefon 09126 28 84 76

3. Vorsitzender: Martin Rauh, Telefon 0179 66 29 135

Kassenwesen: Dr. Ilse Hartmann

Schriftverkehr: Oliver Pauly

 

Email allgemein: info@sc-eckenhaid.de

 

Email für Alles rund um die Mitgliedschaft:

mitgliedschaft@sc-eckenhaid.de

Satzung SC Eckenhaid.pdf
PDF-Dokument [1.8 MB]
Beitrittserklärung 2024
Betrittserklärung 2024.pdf
PDF-Dokument [109.4 KB]

Mitglied beim SC Eckenhaid

Die Mitgliederversammlung des SC Eckenhaid hat am 29.09.2023 einstimmig beschlossen, die Beiträge anzupassen.

 

In der folgenden Aufstellung sehen Sie die Beiträge, die ab dem 01.01.2024 gültig sind.

Monatsbeiträge ab 01.01.2024

 

zusätzlicher, monatlicher

Spartenbeitrag „Fußball“

für alle aktiven Spieler/innen

(Aktiv = ab Teilnahme am Training

Aufnahme-
gebühr
(einmalig)

 

 

Kinder bis 14 Jahre

     5,50 €

               1,75 €

5,00 €

 

 

 

 

Jugendliche bis 18 Jahre

     6,60 €

               1,75 €

5,00 €

 

 

 

 

Rentner ab 65 Jahre

     5,50 €

               3,00 €

5,00 €

 

 

 

 

Erwachsene bis 65 Jahre

   10,45 €

               3,00 €

5,00 €

 

 

 

 

Familie mit allen Kindern bis 18 Jahre

   15,95 €

      entsprechend dem Alter  

max. 15,00 €

 

 

             

 

Auszubildende/Schüler/Studenten ab 19Jahre  (*)

    6,60 €

                1,75 €

5,00 €

       
(*nur mit Ausbildungsnachweis/Schulnachweis/Immatrikulationsbescheinigung)  
       

Ein Austritt aus dem SC Eckenhaid e.V. ist nur mittels Austrittserklärung zum Jahresende möglich.

 

Bearbeitungsentgelte
 

Mahnungen nach Fälligkeit:        EUR 5,00

Rückbelastungen Bankeinzug:    Rücklastschriftgebühr der Bank, zuzügl.

                                               Bearbeitungsentgelt EUR 5,00

Adressenermittlung:                  Gebühr der Behörde zuzügl.

                                                Bearbeitungsentgelt EUR 5,00

 

Klarstellung Mitgliederstatus in einzelnen Beitragsklassen:

1.Familienbeitrag

 

Im Familienbeitrag eingeschlossen sind Ehepaare, sowie deren Kinder bis 18 Jahre.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres fallen die Jugendlichen aus dem Familienbeitrag heraus und werden

automatisch zu Vollzahlern. Davon unberührt gilt das bekannte Lastschriftmandat unverändert fort.


2. Beitragsklassen mit Vergünstigungen

2.1 Schüler/Studenten/Auszubildende nach Vollendung des 18. Lebensjahres

Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und noch Schüler oder Studenten sind, bzw. die sich in

Ausbildung befinden können in die entsprechende Beitragsklasse eingestuft werden. Voraussetzung dafür

ist allerdings, dass jeweils bis zum 30.12.eines jeden Jahres für das Folgejahr eine entsprechende

Bescheinigung (z.B. Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung) vorgelegt wird, die die Einstufung

in die reduzierte Beitragsklasse rechtfertigt.

Eine nachträgliche Erstattung des Beitrages nach verspäteter Vorlage der Bescheinigung erfolgt nicht!


2.2 Rentner

Wie bisher werden Mitglieder nach der Vollendung des 65. Lebensjahres auf den Status Rentner umgestellt. Mitglieder, die bereits vor dem 65. Lebensjahr Rente beziehen, können gegen Vorlage des Rentenausweises

auf den Status Rentner umgestellt werden.
 

3.Austritte

 

Der Austritt aus dem Verein ist jeweils nur zum Ende eines Kalenderjahres  möglich. Eine Kündigung kann

jederzeit, spätestens jedoch am 30.12. eines Jahres erfolgen. Sie kann schriftlich an die Postadresse

des Vereins erfolgen oder per E-Mail.

 

Alle Erklärungen und Nachweise können dem Verein entweder per Post an die Vereinsadresse – Waldstraße 15, 90542 Eckental - oder durch Abgabe/Einwurf in den Briefkasten im Sportheim oder per e-Mail an folgende Adresse

mitgliedschaft@sc-eckenhaid.de


übermittelt werden.

 
 

Änderungen wegen DSGVO - Datenschutz

 

Liebe Mitglieder des SC Eckenhaid,

 

auch der SCE passt seine Datenschutzerklärung den neuen Standards des europäischen Datenschutzrechts, die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), an. Ziel der Datenschutzgrundverordnung ist in erster Linie die Stärkung Ihrer Rechte. Das bedeutet u.a., dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einem erhöhten Schutz unterliegt. Weiterhin wird Ihnen durch die Regelungen der DSGVO eine erhöhte Transparenz in der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gewährt.

 

In unserer Datenschutzerklärung, die ab sofort unseren Beitrittserklärungen angehängt wird, werden wir noch transparentere Angaben machen, für welche Zwecke wir Ihre personenbezogenen Daten nutzen. Sie erhalten Informationen zur Erhebung, Nutzung, Weitergabe, Speicherung und zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte informiert.

Die aktualisierten Datenschutzerklärung finden Sie, wenn Sie die Beitrittserklärung auf Seite „Verein“ öffnen.

 

Ihre Zustimmung zu den geänderten Datenschutzhinweisen gilt als erteilt, wenn Sie den Änderungen nicht bis spätestens zum 30.06.2018 widersprechen.

 

Einen etwaigen Widerspruch senden Sie bitte schriftlich an:

SC Eckenhaid e.V.

Waldstraße 15

90542 Eckental

oder per E-Mail an mitgliedschaft@sc-eckenhaid.de

 

Bitte beachten Sie, dass wir uns bei einem etwaigen Widerspruch gegen die Verarbeitung von Ihren persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Bankverbindung) vorbehalten müssten, Ihre Mitgliedschaft zu kündigen. Ein satzungsgemäßer Vereins- und Sportbetrieb (Mitgliederverwaltung, insbesondere Beitragserhebung und -einzug, sowie Meldungen an den BLSV und Sportfachverbände zur Aufrechterhaltung des Sport- und Wettkampfbetriebes) wäre in diesem Fall nicht mehr möglich.

 

Die Datenschutzerklärung für diese Web Seite finden Sie beim Impressum.

 

Mit sportlichen Grüßen

SC Eckenhaid e.V.

Der Vorstand

Information zum Beitragseinzug beim SC Eckenhaid e.V.

 

Die Gläubiger ID des SC Eckenhaid e.V. lautet: DE37ZZZ00000104354.

Als Mandatsreferenz verwenden wir die Mitgliedsnummer.

 

Der Beitrag, bzw. die Aufnahmegebühr werden grundsätzlich mittels SEPA-Basislastschrift eingezogen. Der Einzug erfolgt bei unterjährigem Eintritt zum 15. des auf den Eintritt folgenden Monats.

(Beispiel: Beitritt zum 01.03. eines Jahres - Einzug erfolgt am 15.04. eines Jahres. Bei unterjährigem Beitritt fällt der anteilige Beitrag an.) 

Der laufende, aus dem Monatsbeitrag resultierende Jahresbeitrag, wird jeweils zum 30. Januar eines jeden Jahres, der aus dem Monats-Spartenbeitrag resultierende Jahres-Spartenbeitrag wird zum 30 April eines jeden Jahres eingezogen. 

Für alle Fälle gilt, fällt der benannte Einzugstermin auf einen Sonn- oder Feiertag, erfolgt der Einzug am nächstfolgenden Bankarbeitstag.

Das Vereinsheim des SC Eckenhaid

Weitere Informationen rund um das Sportheim folgen n Kürze.